Auf Grund des Feiertages in Sachsen haben wir am 20. November geschlossen.

Ratte im Hotelzimmer ist kein Reisemangel per se

Ratte im Hotelzimmer ist kein Reisemangel

Das einmalige Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer ist kein Reisemangel im Sinne des BGBs.

Quelle: AnwaltOnline Reiserecht >> Urteile >> Hotels und Ferienanlagen >> Ratte im Hotelzimmer – Reisemangel?

WKR-Erklärung: Weicht eine Reise von der vereinbarten Beschaffenheit ab, oder besteht ein Fehler, der den Wert der Reise oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufhebt oder mindert, liegt laut § 651 c BGB ein Reisemangel vor, der Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Dem gegenüber stehen als reine Unannehmlichkeiten bezeichnete geringfügige Beeinträchtigungen, die vom Reisenden hinzunehmen sind.

Eine einmalig ins Hotelzimmer eingedrungene Ratte rechtfertigt keinen Reisemangel, da dies lediglich als kurzzeitige Beeinträchtigung gewertet wird.

Zwar muss eine Unterkunft grundsätzlich frei von Ungeziefer sein. Ob es sich bei dessen Auftreten um Mangel oder Unannehmlichkeit handelt, ist allerdings auch abhängig vom Ausmaß.

 

Teilen:

Beiträge zum Thema

Schnellkontakt

Kontaktformular WKR

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld