Panzer bleibt Panzer – auch ohne Kanone

Der Modeschöpfer Harald Glööckler verwandelte zwei Panzer in Kunstobjekte – der frühere Importeur der Fahrzeuge wurde nun zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

WKR-Erklärung

Harald Glööckler hatte 2013 zwei Bergepanzer des Typs Combat Engineer Tractor FV 180 erworben und machte daraus Kunstobjekte. Soweit so gut – allerdings nicht für den Importeur von dem Glööckler die Panzer gekauft hatte. Denn obwohl die Panzer niemals über eine Bewaffnung verfügt hatten, verklagte ihn das Amtsgericht Bensheim wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt die zur Bewährung ausgesetzt wurde..

Zwar argumentierte der Strafverteidiger des Importeurs, dass es sich bei den Bregepanzern um Millitärfahrzeuge handle, die nicht für einen Kampfeinsatz konzipiert seien – “Das sind Raupen mit Schaufeln” – dennoch überzeugte das die Amtsrichter nicht. Für sie lag der entscheidende Punkt darin, dass die Fahrzeuge noch voll (original) gepanzert waren. “Entsprechend könne man von Kampffahrzeugen sprechen”, so die Argumentation. Auch wenn das Gericht einräumte, dass Bergepanzer normalerweise nur als Baumaschinen eingesetzt würden, seien sie letztlich trotzdem Panzer, so das Fazit. 

Quelle: Freiheitsstrafe auf Bewährung für Panzer-Importeur

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