Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen einer Pflichtverletzung des Mieters fristlos, muss der Mieter nur für den Zeitraum für Mietausfälle aufkommen, zu dessen Ende er das Mietverhältnis selbst hätte kündigen können.
WKR-Tipp:
Wird Ihnen als Mieter wegen einer Pflichtverletzung fristlos gekündigt, so hat der Vermieter für die Zeit des Leerstandes einen Anspruch auf Erstattung des Mietausfalls, jedoch begrenzt auf das fiktive Ende des Mietverhältnisses bei einer sofortigen ordnungsgemäßen Kündigung des Mieters. Bitte beachten Sie, dass bis zum tatsächlichen Auszug der Vermieter zusätzlich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat.
Quelle: Mieter haftet für Mietausfall nur zeitlich begrenzt | Recht | Haufe