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Gerichtliches Verbundverfahren oder Folgenvereinbarung?

Im Zuge einer Scheidung haben die Ehegatten verschiedene Möglichkeiten, die Scheidungsfolgen zu regeln: durch eine außergerichtliche Einigung, einen gerichtlichen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung. Viele Einzelheiten lassen sich zwar formlos und sogar mündlich vereinbaren. Wenn aber ein Partner sich später nicht an die Abmachung hält, wird doch noch eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig, und die Scheidung zieht sich dadurch in die Länge. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie alle Absprachen schriftlich und gegebenenfalls in der vorgeschriebenen Form festhalten.

Inhalt

Was ist das Verbundverfahren?

Scheidungsfolgen zu denen Sie rechtzeitig während des anhängigen Scheidungsverfahrens einen Antrag stellen, können in diesem Verfahren mit erledigt werden. Dazu gehören beispielsweise gegenseitige Unterhaltsansprüche sowie Kindesunterhaltsansprüche und der Zugewinnausgleich. Die einzelnen Scheidungsfolgen erhöhen jeweils den Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens, nach dem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren richten. Im Verbund lösen die einzelnen Folgesachen aber geringere Kosten aus als in gesonderten Gerichtsverfahren. Im Vergleich zu mehreren gerichtlichen Einzelentscheidungen fällt ein Verbundverfahren daher günstiger aus.

Was ist eine Folgenvereinbarung für Ehescheidungen

Anstelle der gerichtlichen Regelung können Sie über die Scheidungsfolgen auch eine außergerichtliche Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner treffen. Eine solche Vereinbarung bietet sich auch dann an, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung planen. Denn im Verlauf des Verfahrens kann es passieren, dass Sie plötzlich doch um eine Folgesache in Streit geraten. Mit einer wirksamen Folgenvereinbarung können Sie dann trotzdem sofort geschieden werden.

Welche Scheidungsfolgen sind formbedürftig?

Hinsichtlich einiger Vereinbarungen schreibt das Gesetz eine besondere Form vor, nämlich die notarielle Beurkundung oder die gerichtliche Protokollierung. Dies sind Regelungen über:

• die Übertragung von Immobilien,
• den Versorgungsausgleich,
• den Zugewinnausgleich,
• den nachehelichen Unterhalt, wenn die Vereinbarung schon vor der Scheidung getroffen wird, und
• das Erbrecht und Pflichtteilsrecht.

Formlos können Sie sich dagegen einigen über:

• den nachehelichen Unterhalt, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist,
• den Trennungsunterhalt,
• die Nutzung der Ehewohnung,
• die Aufteilung des Hausrats sowie
• das Sorgerecht und Umgangsrecht.

Dabei müssen Sie bedenken, dass die Formbedürftigkeit nur einer einzigen Bestimmung die gesamte Vereinbarung formbedürftig macht.

Welche Alternative ist kostengünstiger?

Im Ergebnis fällt eine außergerichtliche Folgenvereinbarung fast immer kostengünstiger aus als eine gerichtliche Regelung, selbst wenn Sie jeder einen Rechtsanwalt beauftragen und die Vereinbarung notariell beurkunden lassen müssen. Darüber hinaus ersparen Sie sich langwierige und nervenaufreibende Gefechte vor Gericht. Wenden Sie sich an einen Experten für Familienrecht und lassen Sie sich ausführlich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten informieren.

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